Am 16.9.2008 sagte der bayerische Ministerpräsident Beckstein im bayerischen Rundfunk, dass ein gestandenes Mannsbild noch Autofahren könne, wenn es auf dem Oktoberfest innerhalb von 6 Stunden 2 schlecht eingeschenkte Mass Bier trinkt.
Nach dem Rauchverbot hat es sich die CSU mit den Rauchern verdorben , also wollte Beckstein wenigstens bei den Alkoholikern Boden zurückgewinnen. Bei den Stammwählern hat Beckstein mit seinem Statement sicher gepunktet. Diese Stammwähler sitzen, wie der Name schon sagt, gerne an Stammtischen, denken nicht so gerne nach und wählen aus reiner Gewohnheit die, die ihnen das Trinken am wenigsten vermiesen. Andererseits hat dieses Statement nicht nur die politische Opposition, sondern auch die Polizei auf den Plan gerufen. Auch dem Teschtirp hat es keine Ruhe gelassen, er hat sich informiert, gerechnet und anschließend seine Schlüsse gezogen.
Recherche:
- Oktoberfestbier hat ca. 6% Alkohol
- Dichte von Alkohol ist 0,8kg/l
- Eine schlecht eingeschenkte Mass Bier ist ca. ein 3/4l
- Der getrunkene Alkohol verteilt sich auf ca. 70% Körperflüssigkeit
- Ein gestandenes Mannsbild wiegt ca. 90kg
- Ein gesunder Körper baut in der Stunde ca. 0,1 Promille Alkohol ab.
Rechnung:
- 2 Mass Bier bestehen aus ca. 1,5l und enthalten folglich
1500cm³*0,06*0,8g/cm³=72g Alkohol
- Ein 90kg schwerer Mensch (physikalisch: ein Mensch mit der Masse von 90kg) hat ca.
90kg*0,7=63kg=63000g Körperflüssigkeit.
- Der Mann hat nach dem Genuss von 2 Mass Bier ca.
72g*1000/63000g=1,1 Promille
- Nach 6 Stunden hat der Mann
1,1-06=0,5 Promille
Folgerung:
Unter den vorgegebenen Bedingungen ist der Mann gerade an der Grenze der polizeilich erlaubten Fahrtüchtigkeit. Wahrscheinlich haben Becksteins Berater das Maximum an Bierkonsum errechnet, damit er die Lufthoheit über den Stammtischen behält.
Es kann natürlich auch sein, dass der Tipp von Wiesheu kommt, Beckstein plappert es nach und Haider glaubt es.
Deshalb sollte man sich keinesfalls auf den errechneten Wert verlassen, weil es sich bei der Rechnung nur um eine durchschnittliche Faustregel handelt und nicht um eine verbindliche Vorhersage. Man sollte daher im Zweifelsfalle folgende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:
- Man sollte sich vor dem Wiesenbesuch ein Übergewicht von 120kg anfressen und möglichst nach dem Alkoholgenuss noch 20l Wasser trinken, damit sich der Alkohol in 104kg Körperflüssigkeit auflösen kann und somit weniger konzentriert ist. Ich weiß, dass es sehr schwer ist, 20l Wasser zu trinken, wenn es aber der Sicherheit dient, sollte man es schon auf sich nehmen.
- Man sollte den Wiesenbesuch unbedingt mit dem Biertrinken beginnen, damit der Körper beim anschließenden Wiesenbummel den Alkohol abbauen kann. Besonders geeignet sind dabei besonders verwegene Fahrgeschäfte, bei denen einem so schlecht wird, dass man sich den Alkohol ein zweites Mal durch den Kopf gehen lässt und er nach oben wieder ausgeschieden wird, bevor er ins Blut übergehen kann. Aus diesem Grund sollten die Fahrgeschäfte sofort nach dem Bierkonsum aufgesucht werden.
- Man sollte bei der Bedienung ausdrücklich eine Beckstein-Mass bestellen. Das ist keine üblich schlecht eingeschenkte, sondern eine besonders schlecht eingeschenkte Mass Bier. Ich bin überzeugt, dass die Festwirte diesen Service zum gleichen Preis anbieten werden. Wenn dies trotzdem nicht möglich ist, wird sich die Bedienung gegen ein angemessenes Trinkgeld sicher bereiterklären, gleich einen Teil des Bieres in die Spüle kippen. Den Bedienungen käme diese Art von Massen sicher sehr gelegen, ließen sich dann die Massen wesentlich leichter tragen. Auf der ganz sicheren Seite ist man jedoch, wenn man die Bedienung bittet, dass sie einem gleich das Bier über die Hose schüttet. Auf diese Weise könnte man sogar mit drei oder gar mit vier Bier nach Hause fahren.
- Man sollte das Jahr über möglichst wenig Alkohol trinken, und zwar aus zwei Gründen:
- Man hat eine intakte Leber, die den Alkohol besonders schnell abbaut.
- Man ist den Alkoholkonsum nicht gewohnt, es wird einem schneller schlecht und der Alkohol wird wieder schneller nach oben aus dem Körper ausgeschieden.