Für die psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von Vorteil, wenn sie von Gewaltdarstellungen ferngehalten werden. Um zu verhindern, dass Jugendliche an Gewaltdarstellung ungehindert zugang habensteht im § 131 des Strafgesetzbuches:

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Wer trotzdem Gefallen an der Darstellungen von Gewalttaten grausamster Art hat, findet im Absatz 3 des oberen Paragraphen folgende Ausnahme:

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

Dazu zählen auch Überlieferungen von Folterungen und Hinrichtungen aus den ersten Jahrhunderten.

Folglich sind auch die nachfolgenden Gewaltdarstellungen völlig legal und in der Öffentlichkeit problemlos zu finden. Teilweise dängen sie sich geradezu auf:


Darstellung einer überlieferten Hinrichtung in siedendem Öl im 4. Jh.


Darstellung einer überlieferten Hinrichtung durch Bogenschützen im 3. Jahrhundert


Darstellung einer überliferten Enthauptung im 1. Jahrhundert


Besonders häufig anzutreffende Darstellung einer Kreuzigung im 1. Jahrhundert

Als Kind sah ich in der Klosterkirche der Karthäuser in Regensburg ein Bild, ähnlich dem von der Enthauptung. Ich bekam es lange Zeit nicht aus dem Kopf und habe nachts immer wieder davon geträumt. Offenbar entziehen sich Kirchen dem geltenden Recht des Verbotes von Gewaltdarstellungen.

Die Bibel, besonders das Alte Testament, ist voll von grausamen, blutrünstigen Mythen eines rachsüchtigen Gottes. Ich kenne kein Buch, in dem ähnlich viele Menschen getötet werden, zumindest relativ zur Bevölkerungszahl. So gesehen gehört die Bibel auf den Index und nicht in Kinderhand.

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